Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung  DSGVO

Foto von stevepb / pixabay.de
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Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach einer zweijährigen Übergangsfrist für alle Unternehmen in der Europäischen Union verbindlich. Da die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln enthält, verbleibt den nationalen Gesetzgebern ein gewisser eigener Regelungsspielraum. In Deutschland wird hiervon im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.) Gebrauch gemacht. Das BDSG n. F. stellt aber nur noch ein Begleitgesetz dar – d. h. zunächst sind die Vorschriften der DSGVO maßgeblich und lediglich ergänzend ist das BDSG n. F. heranzuziehen

Broschüre für die sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen
(PDF-Dokument zum herunterladen)
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Praxis-Leitfaden für Verbundgruppen und Anschlusshäuser
(PDF-Dokument zum herunterladen)


Die EGROH-Service GmbH stellt Ihnen bei Bedarf über eine Vereinbarung das Internet-Portal „datenschutz.egroh.de“ zur Verfügung. Dort informieren wir Sie über Neuerungen und die Inhalte der DSGVO.

In diesem Portal finden Sie auch alle erforderlichen Informationen, sowie Mustervorlagen zur Erstellung der notwendigen Dokumente.


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