Telematikinfrastruktur (TI)

Telematrikinfrastruktur
Um zukünftig die digitale Versorgung und
Vernetzung in Deutschland voll ausschöpfen
zu können, braucht es eine belastbare
digitale Infrastruktur

Alles, was Sie als Hilfsmittelerbringer zur Telematikinfrastruktur wissen müssen

Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein digitales Netzwerk, das alle Beteiligten des Gesundheitswesens miteinander verbindet – beispielsweise die Arztpraxis mit dem Krankenhaus, der Apotheke und dem Pflegebetrieb. Sie ist die Datenautobahn für einen schnellen und sicheren Austausch von hochsensiblen Daten aus verschiedenen Quellen. All das, was heute in Papierform passiert, wird zukünftig über diese digitale Datenautobahn abgewickelt.

Der Begriff „Telematik“ setzt sich aus den beiden Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen und beschreibt die Verbindung verschiedener IT-Systeme im Gesundheitsbereich. Alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens sollen digital miteinander vernetzt werden, damit hochsensible Gesundheitsdaten schnell, zuverlässig und vor allem sicher übertragen und standardisiert ausgetauscht werden können.

Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, die Digitalisierung des Gesundheitswesens flächendeckend für ganz Deutschland voranzutreiben und bisher analoge Prozesse zu digitalisieren. Dies soll mit Hilfe von Fachanwendungen umgesetzt werden, die das Herzstück der TI bilden. Zentrale Anwendungen sind beispielsweise die eVerordnung bzw. das eRezept, die elektronische Patientenakte (ePA) und der elektronische Medikationsplan (eMP).

Alle medizinisch relevanten Daten eines einzelnen Patienten sollen so in Zukunft digital abrufbar sein, um die Effizienz, aber vor allem auch die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu verbessern.
Die TI mit ihren Fachanwendungen bildet somit den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen.

Wer sind die Teilnehmer der TI? Ab wann kann ich einsteigen?
Ziel der TI ist es, alle Akteure des Gesundheitswesens in der digitalen Infrastruktur zu vereinen. Dazu gehören Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Apotheken, die Versicherten und alle weiteren Leistungserbringer wie Pflegebetriebe, Heilmittelerbringer und Hilfsmittelanbieter.

Grundsätzlich gilt: Die Anbindung an die TI ist für alle Akteure im Gesundheitswesen früher oder später verpflichtend. Dafür gibt es, gesetzlich verankert, zwei Arten von Anschlussfristen: Freiwillige und verpflichtende, die derzeit wie folgt festgelegt sind:

Seit 2020: Pflege (freiwillig)
Seit 2021: Hebammen und Physiotherapeuten (frewillig)
2024: Heilmittelerbringer und Hilfsmittelanbieter (freiwillig)
2024: Pflege (verpflichtend)
2026: Heilmittelerbringer, Hebammen und Hilfsmittelanbieter (verpflichtend)
Die freiwillige Anbindung von Hilfsmittelanbietern startete im Jahr 2024.

Das verspricht die TI, kurz und kompakt:
Sicherer Austausch: Die Telematikinfrastruktur verspricht einen hohen Datenschutz durch rechtssichere Kommunikation im Gesundheitswesen und die Schaffung digitaler Standards. Denn Gesundheitsdaten sind sehr sensible Daten, die in jedem Fall geschützt werden müssen. Die Nutzung der TI ist nur mithilfe einer eindeutigen gesicherten Identifizierung möglich, alle Daten werden mehrfach verschlüsselt übertragen und die technischen Komponenten werden von der gematik geprüft und zertifiziert. Die TI ist somit eines der weltweit sichersten Netzwerke.

Prozessoptimierung: Die TI sorgt im Arbeitsalltag für Zeitersparnis und mehr Schnelligkeit, da individuelle Informationen zu Patienten nur noch einen Klick entfernt sind. Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken müssen bei der Suche nach einem Dokument nicht mehr durchtelefoniert werden und Rückfragen per Post gehören ebenso der Vergangenheit an. Alle Informationen sind mit nur wenigen Mausklicks direkt verfügbar.

Bessere Patientenversorgung: Große Pluspunkte der Telematikinfrastruktur sind ein verbesserter Informationsaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen und die transparentere Einsicht in die Behandlungs- und Krankheitshistorie. Möglich wird dies durch die sogenannte Interoperabilität. Interoperabilität bedeutet, dass IT-Systeme problemlos, effizient und sicher miteinander kommunizieren können. Im Falle der TI bedeutet es, dass die Kommunikation mit anderen Kollegen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Akteuren sektorübergreifend möglich ist.

Entbürokratisierung: Weitere Vorteile der TI sind weniger Bürokratie und eine größtenteils papierlose Verwaltung. Damit kein „Flickenteppich” mit verschiedenen Ideen, Projekten und Lösungen entsteht, wurde die Telematikinfrastruktur von Beginn an als gesamtdeutsches Projekt angelegt, um eine flächendeckende Vernetzung zu ermöglichen.

Kostenersparnisse: Die Anschluss- und Betriebskosten der TI sollen refinanziert werden. Für einige Berufsgruppen ist diese Refinanzierung bereits verhandelt, für die übrigen wird eine ähnliche Vereinbarung erwartet. Daher bringt die Telematikinfrastruktur jede Menge Vorteile und Verbesserungen, nahezu ohne finanziellen Mehraufwand. So soll sichergestellt werden, dass auch wirklich alle Beteiligten an die TI angeschlossen werden können.

Bei all diesen Punkten steht eine Frage im Vordergrund: Wie kann die Digitalisierung helfen, das Gesundheitssystem, d. h. die Versorgung von Patienten und den Arbeitsalltag von Ärzten, Heilmittelerbringern, Hilfsmittelanbietern und allen weiteren Akteuren, besser zu gestalten?
Die Antwort findet sich in der Ausgestaltung der TI: Nutzerfreundliche Anwendungen, eine vernetzte Kommunikation über Fachgrenzen hinweg, eine stärkere Einbeziehung und Transparenz für Patienten und eine fundiertere Behandlung aufgrund einer besseren Datenlage.

Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur
Das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) sind verschiedene Fachanwendungen, die digitale Lösungen für bisher größtenteils analoge Prozesse im Gesundheitsbereich liefern. Heute möchten wir Ihnen die wichtigsten Anwendungen der TI vorstellen und zeigen, welche Vorteile sie im Arbeitsalltag mit sich bringen.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Was verbirgt sich eigentlich hinter der Abkürzung eGK? Die elektronische Gesundheitskarte! Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland kennt sie. Indem die Karte eingelesen wird, wird bestätigt, dass Patienten versichert sind, wenn sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Auf der Karte sind die Versichertenstammdaten gespeichert. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und der Versichertenstatus. Ein Foto des Versicherten ist (mit nur wenigen Ausnahmen) auf der Vorderseite der Karte abgebildet und auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC).

Die neue Generation der eGK kann aber noch viel mehr als das. Sie ist der Schlüssel zu digitalen Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem und damit der Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung. Denn Patienten können auf dieser Karte wichtige persönliche Gesundheitsdaten abspeichern lassen. Das können zum Beispiel Notfalldaten und verordnete Medikamente sein, was in einem akuten Notfall wertvolle Zeit spart. Zusätzlich kann die eGK bei einer Veränderung, die der Versicherte bereits an seine Krankenkassen gemeldet hat (z. B. eine Adressänderung) beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck aktualisiert werden.

Die neue Karte ist außerdem mit der NFC-Funktion versehen, was bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Da in Zukunft Rezepte nur noch per elektronischer Verordnung verschrieben werden, wird die elektronische Gesundheitskarte benötigt, um Rezepte digital einzulösen.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Was genau ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eigentlich? Hierbei handelt es sich um den Austausch von Versichertenstammdaten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Die Stammdaten eines jeden Patienten (Versichertenstammdaten, VSD) sind auf der eigenen elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Die VSD umfassen folgende Informationen: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.

Das Versichertenstammdatenmanagement war das erste große Projekt der TI. Bis zur Einführung des VSDM konnten die Stammdaten eines Versicherten zwar von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gelesen werden, jedoch nicht aktualisiert bzw. angepasst werden. Mit der Anbindung an die TI werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet, mit den dort vorhandenen Daten abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. So kann beispielsweise in Echtzeit geprüft werden, ob der Versichertenstatus noch aktuell ist oder ob es Änderungen in den Daten gab, beispielsweise einen Adresswechsel.

Vorteil für die Krankenkassen: Sie können ihre Versichertendaten nun digital aktualisieren und müssen nicht jedes Mal neue Gesundheitskarten versenden.
Vorteil für Leistungserbringer: Daten müssen nicht mehr manuell im Praxissystem eingetragen werden, sondern werden automatisch übernommen und beim Abgleich mit der Krankenkasse aktualisiert.

Elektronische Patientenakte (ePA)
Alle wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick! Ärzte haben in Deutschland im Durchschnitt weniger als zehn Minuten Zeit pro Patient. Die elektronische Patientenakte gibt medizinischem Fachpersonal auf einen Blick alle relevanten Informationen und einen strukturierten Überblick. Sie bildet damit die Grundlage für eine transparente, umfassende und effiziente digitale Anamnese – und die anschließende Gestaltung der Behandlung.

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können auf Wunsch sämtliche relevanten Gesundheitsdaten (medizinische Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse u.v.m.) gespeichert werden. Gesetzlich Versicherte können seit dem 1. Januar 2021 über ihre Krankenkasse eine App installieren, in der sie alle bestehenden Inhalte einsehen, löschen oder neue hinzufügen können. Damit können Versicherte ihre ePA über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Dokumente, die den Versicherten nicht digitalisiert vorliegen, können mit dem Handy oder Tablet eingescannt und dann in der ePA abgelegt werden.

Weitere Anwendungen wie ein elektronischer Medikationsplan (eMP) oder ein Notfalldatensatz (NFDM) können freiwillig in der eigenen ePA gespeichert werden. In naher Zukunft soll es auch möglich sein, Daten wie den Impfpass und das Zahn-Bonusheft in der ePA zu hinterlegen.

Die Datenhoheit liegt dabei ausschließlich bei den Patienten selbst – sie entscheiden, was in der ePA gespeichert wird und wer welche Informationen lesen kann. Der Kreis derjenigen, die mit Einwilligung und Zugriffsfreigabe der Patienten auf die ePA zugreifen dürfen, ist gesetzlich streng geregelt. Patienten können die ePA für Ärzte, Therapeuten oder Apotheken sowie für weitere Leistungserbringer, die in die Behandlung eingebunden sind, freigeben – entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum. Allgemein gilt, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte für die Versicherten freiwillig ist.

eRezept bzw. eVerordnung
Schon gewusst? Jährlich werden aktuell rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt. Analog auf Papier, nicht wirklich umweltbewusst und nachhaltig. eRezept und eVerordnung lassen diesen Papierberg verschwinden und bringen Rezepte auf die digitale TI-Autobahn für mehr Schnelligkeit und Komfort – für alle Beteiligten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Bürokratie, weniger Zettelwirtschaft, kürzere Wege, schnellere Prozesse, geringerer Kontrollaufwand und mehr Flexibilität. Hinzu kommt der positive Effekt auf die Umwelt durch die papierlose Form. Außerdem ermöglicht das eRezept neue Anwendungen wie etwa eine Medikationserinnerung oder einen Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck, um zu überprüfen, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind und sich nicht negativ beeinflussen.

Ein eRezept oder perspektivisch eine eVerordnung kann von Ärzten elektronisch signiert und in die TI eingestellt werden, wo sie bis zu 100 Tage zum Abruf bereitstehen. Versicherte können ihre Rezepte oder Verordnungen dann über die eRezept-App der gematik digital abrufen oder sich die für die Einlösung ihres eRezepts erforderlichen Zugangsdaten, den Datamatrix-Code, in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

eRezepte werden in Online-Apotheken sowie in lokalen Apotheken in ganz Deutschland vor Ort einlösbar sein.
Das eRezept wird seit dem Sommer 2021, zunächst in der Fokusregion Berlin/Brandenburg und seit dem 1. Dezember 2021 bundesweit, getestet. Sobald die Testphase vollständig abgeschlossen ist, leitet die gematik einen gestuften Rollout ein. Arztpraxen, die aus technischen Gründen bis dahin noch nicht in der Lage sind, ein eRezept auszustellen, werden ersatzweise auf das Papierrezept zurückgreifen, damit die Versorgung der Patienten jederzeit gegeben ist.
Fest steht bereits, dass die elektronische Verordnung für Heilmittel, Hilfsmittel und die Pflege kommen wird. Sie ist für die Pflege ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend und für die Heil- und Hilfsmittelerbringer ab 1. Juli 2026.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Was genau steckt hinter KIM? Hinter der Abkürzung KIM verbirgt sich die Kommunikation im Medizinwesen. Denn Kommunikation ist das A und O, auch in der Medizin.
Das Kommunikationssystem der TI stellt sicher, dass alle Informationen schnell und sicher verschlüsselt per E-Mail nur dort ankommen, wo sie auch hin sollen – und zwar über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. Denn medizinische Befunde, Gutachten, Arztbriefe und Co. enthalten höchst sensible Daten, die auf keinen Fall in die falschen Hände geraten sollten.

Ein Beispiel: Ein behandelnder Arzt möchte einen Patienten an einen Fachkollegen verweisen. Dafür wird der Arztbrief inklusive aller Befunde und Dokumente sicher verschlüsselt und über eine KIM-Mailadresse versandt. Am „anderen Ende der Leitung“ kann nur diejenige Person auf die Daten zugreifen, der sie zugesandt und damit zugewiesen wurden.

Alle KIM-Teilnehmenden sind in der TI authentifiziert und in einem zentralen Adressbuch vermerkt, sodass hier weder lange die richtige Mailadresse gesucht werden muss noch versehentlich Informationen an den falschen Empfänger gelangen. Nur durch die gematik zugelassene Anbieter können eine KIM-Software überhaupt anbieten.

Zu den zentralen Anwendungen gehören derzeit der elektronische Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Durch die Anwendung von KIM in der TI ergeben sich Vorteile wie etwa der hohe Datenschutz und die hohe Rechtssicherheit, Fälschungssicherheit, Schnelligkeit im Austausch, Zeitersparnis und auch die Standardisierung und Einheitlichkeit über Institutionen hinweg.

TI-Messenger (TIM)
Neben KIM gibt es auch noch die Abkürzung TIM. Diese steht für den TI-Messenger. Der Dienst ermöglicht allen Gesundheitsberufen bald deutschlandweit eine schnelle, direkte Kommunikation in Echtzeit über Kurznachrichten. Ob Rückfragen zu verordneten Medikamenten, Therapiemaßnahmen oder Hilfsmitteln, ob Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten – mit TIM geht all das ganz schnell und unkompliziert. Die Sofortnachrichten können flexibel über das Smartphone oder den Desktop-PC verschickt und empfangen werden.

Alle durch die gematik zertifizierten Anbieter greifen auf ein gemeinsames bundesweites Adressbuch zurück, in dem sich mit wenig Aufwand die gesuchten Kontaktdaten finden lassen, zum Beispiel von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken.

Über eine SMC-B-Karte können Institutionen den Zugang erhalten und den TI-Messenger ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Als Selbstständiger kann man sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis für den TI-Messenger registrieren. Sobald eine Institution registriert ist, gibt es die Möglichkeit auch intern über den TI-Messenger zu kommunizieren. Dazu müssen alle Mitarbeiter an den Kommunikationsdienst angeschlossen werden. So ist es kinderleicht alle Mitarbeiter zeitgleich zu erreichen und sich ganz einfach auszutauschen und Arbeitsprozesse zu optimieren.

Vorteile der TI für Hilfsmittelerbringer
Wissensvorsprung
Einen essenziellen Vorteil der TI stellt der Wissensvorsprung dar. Wenn beispielsweise ein neuer Kunde zu Ihnen als Hilfsmittelanbieter kommt, müssen Sie zukünftig nicht mehr bei null anfangen und zunächst mühsam alle Daten des Kunden zusammentragen. Dank der TI sind alle Informationen zum Kunden unmittelbar verfügbar: Sie können ganz einfach der elektronischen Dokumentation alle für Sie relevanten Gesundheitsdaten entnehmen, welche zuvor von Ärzten oder anderen Gesundheitsakteuren dokumentiert worden sind. Dadurch wird wertvolle Zeit gespart und es ergibt sich nicht nur ein Vorteil für den Hilfsmittelanbieter, sondern auch für den Kunden. Denn dieser muss nicht mehr bei jedem Erstbesuch seine gesamte Krankheitshistorie schildern, sondern kann sich auf eine solide Informationsbasis seines Hilfsmittelanbieters verlassen. Somit kann zukünftig eine optimale und effiziente Versorgung gewährleistet werden.

Zeitersparnis
In vielen Hilfsmittel-Betrieben werden die Stammdaten von neuen Kunden nach wie vor händisch in die eigenen digitalen Systeme eingetragen. Das kostet nicht nur viel Zeit, sondern ist auch fehleranfällig. Durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte dauert dieser administrative Prozess bald nur noch wenige Sekunden! Daten müssen nicht mehr manuell im eigenen System erfasst werden, sondern werden dank des Versichertenstammdatenmanagements der TI automatisch übernommen und beim Abgleich mit der Krankenkasse aktualisiert. So haben Sie als Hilfsmittelanbieter mehr Zeit für die eigentliche Versorgung. Eine weitere Zeitersparnis ergibt sich daraus, dass Sie bestenfalls direkt auf alle für Sie relevanten Gesundheitsdaten zugreifen können und langwierige Recherchen nach fehlenden Daten entfallen. Im Bedarfsfall ist ein kurzfristiger Austausch mit allen für die Versorgung relevanten Leistungserbringern möglich. Auch der Kunde profitiert von diesen schnelleren Prozessen. Denn er erhält schneller seine individuelle Beratung und Betreuung.

Versorgungsqualität
Die TI sorgt für einen besseren Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen und eine transparente Einsicht in die Behandlungs- und Krankheitshistorie. Denn sie ermöglicht einen schnellen, sektorübergreifenden Austausch mit anderen Kollegen, Praxen, Krankenhäusern oder Apotheken. Rückfragen zu verordneten Therapien oder Hilfsmitteln lassen sich schnell und direkt klären, Befunde und Dokumentationen können schnell und sicher digital versandt werden und ein Blick in die elektronische Patientenakte gibt Aufschluss über die bisherige Krankheitshistorie, Behandlungs- und Versorgungspläne. All dies ermöglicht eine fundiertere Behandlung und Betreuung.

Entlastung
Haben Sie schon einmal über die Entlastung nachgedacht, die durch die technischen Möglichkeiten der TI entsteht? Durch die Telematikinfrastruktur stehen Ihnen und Ihrem Team bestenfalls alle relevanten Dokumente und Unterlagen eines Kunden digital zur Verfügung, sind jederzeit abrufbar und ergänzbar. Auch der Versichertenstatus kann in Echtzeit geprüft werden. Langes Suchen nach der richtigen Akte, Briefkorrespondenzen oder das „Hinterhertelefonieren“, um wichtige Informationen zu bekommen, gehören somit der Vergangenheit an – eine enorme Entlastung für das ganze Team. Darüber hinaus wird auch der Kunde entlastet, der sich nicht mehr bemühen muss, möglichst alle relevanten Unterlagen mitzunehmen, um die passende Beratung zu erhalten.

Kundenbindung
Für Kunden bedeutet der neue digitale Austausch von Gesundheitsdaten und die stärkere Vernetzung verschiedener Akteure des Gesundheitswesens eine bessere und im Idealfall auch schnellere Behandlung, was zu höherer Zufriedenheit führt. Durch die gemeinsame, transparente Informationsbasis entfallen langwierige Erklärungen der eigenen Krankheitshistorie. Sie als Hilfsmittelanbieter haben alle wichtigen Informationen unmittelbar verfügbar und können Ihre Beratung und Betreuung gezielt darauf aufbauen. All das schafft nicht nur mehr Vertrauen, sondern sorgt auch für eine höhere Kundenbindung.

Praxisbeispiel
Im Mittelpunkt der Telematikinfrastruktur stehen vereinfachte und beschleunigte Prozesse, eine größere Übersichtlichkeit, mehr Standardisierung und weniger Bürokratie.
Aber was genau heißt das für Sie im Alltag?
Um diese Frage zu beantworten, stellen wir Ihnen zwei exemplarische Szenarien vor, die Sie sicherlich kennen werden.

Szenario 1: Fehlerhafte Verordnungen
Haben Sie sich auch schon des Öfteren über fehlerhafte Verordnungen geärgert? Im Folgenden erfahren Sie, wie die Telematikinfrastruktur Ihnen in diesem Fall die Arbeit erleichtern kann.

Angenommen, bei Ihnen geht eine fehlerhafte Verordnung ein, welche vor der Abrechnung korrigiert werden muss.

Der übliche Prozess sieht wie folgt aus:
Eine Verordnung wird angefordert. Eine (Arzt-)Praxis stellt diese aus und schickt sie ins Sanitätshaus. Leider ist hier ein Fehler unterlaufen und die falsche Menge angegeben. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, wird die Verordnung mit der Bitte um Änderung zurück zur Praxis geschickt. Die Praxis passt die Verordnung an und schickt sie wieder zurück zum Sanitätshaus. Dort kann nun die Versorgung und anschließende Abrechnung erfolgen. Ein langwieriger Prozess, der nicht nur Sie, sondern auch Ihren Kunden wertvolle Zeit kostet.

Mit der Telematikinfrastruktur gehört dieses zeitaufwendige Hin und Her endlich der Vergangenheit an. Verordnungen können künftig digital ausgestellt, im Bedarfsfall zügig korrigiert und neu zur Verfügung gestellt werden. Auch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren läuft digital ab. Über die Kommunikationsdienste KIM und TIM ist eine direkte Kommunikation zwischen Verordner und Versorger möglich. So können Rückfragen schnell geklärt und vorhandene Dokumente sicher übermittelt werden. Relevante Dokumente der Versorgung (z. B. Maßblätter, Profilerhebungsbögen, Anpassberichte) können – auf Wunsch des Patienten – in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden, um sie anderen Akteuren zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Abschließend kann der Empfang des Hilfsmittels bestätigt werden, indem die eVerordnung digital unterschrieben wird, gefolgt von der digitalen Abrechnung.
Ihr Vorteil: Weniger Kosten, weniger Fehler und weniger Frust.

Szenario 2: Gesetzliche Zuzahlungen
Sind Kunden von der gesetzlichen Zuzahlung befreit oder nicht? Diese Frage kennen Sie aus Ihrem Alltag sicherlich nur zu gut, denn hier liegt einer der häufigsten Absetzungsgründe. Erfahren Sie am folgenden Beispiel, wie die Telematikinfrastruktur hierbei helfen kann.

Ein typisches Szenario aus dem Arbeitsalltag sieht wie folgt aus:
Der Betrieb rechnet eine Versorgung als zuzahlungsfrei ab, da hinterlegt oder angegeben worden ist, dass ein Kunde von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist. Die Krankenkasse korrigiert die Abrechnung nach, da der Kunde doch nicht zuzahlungsbefreit ist. Der Betrieb muss sich nun beim betroffenen Kunden melden, der dann nachzahlen muss und verärgert ist. Keine schöne Situation für beide Seiten.

Schon in der Theorie wird deutlich, dass dieser Prozess sehr zeitaufwendig werden kann. Zusätzlich dazu kann es jetzt vorkommen, dass ein Kunde im Nachhinein eine Zuzahlungsbefreiung vorlegt, die Krankenversicherung/Knappschaft nun jedoch darauf verweist, dass man diese Befreiung früher hätte vorzeigen müssen, sodass der Betrieb auf den Kosten sitzen bleibt.

Mit der Telematikinfrastruktur haben Betriebe künftig die Möglichkeit, bereits im Vorfeld den tagesaktuellen Zuzahlungsstatus ihrer Kunden zu ermitteln. Ob jemand von einer Zuzahlung befreit ist oder nicht, muss hier nicht durch Nachfragen, Korrekturen und Anpassungen herausgefunden werden, sondern ist jederzeit digital einsehbar. So bleibt Ihnen auch hier das zeitaufwendige Hin und Her erspart und Ihre Abrechnungsqualität wird deutlich verbessert. Zusätzlich steigt die Zufriedenheit Ihrer Kunden, da diese nicht mehr von einer Nachzahlung überrascht werden.

Sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung

Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt die Grundlage für Gesundheitsanwendungen in Deutschland dar. Millionen von Versicherten profitieren von den digitalen Lösungen der TI, die eine verbesserte medizinische Versorgung ermöglichen.


Als Innovationsführer gestaltet opta data die Digitalisierung des Gesundheitswesens aktiv mit und ist Marktführer auf dem Gebiet der Telematikinfrastruktur.

Hauptziel ist es, Ihnen als ORTHEGROH-Mitglied den fristgerechten Anschluss an die Telematikinfrastruktur möglichst einfach zu gestalten und den fristgerechten Anschluss zu garantieren.

Mit der Telematikinfrastruktur kommunizieren alle Akteure sicher miteinander, tauschen Patientendaten und Informationen über Behandlungen aus. Langwierige, komplizierte Abstimmungswege mit Papierverordnungen, Rezepten und Nachfragen gehören der Vergangenheit an.

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Optica ist Ihr Partner für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit einer langjährigen Erfahrung unterstützt Optica Leistungserbringer bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Diese schafft die Grundlage für ein vernetztes Gesundheitswesen und die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Optica bietet Ihnen die nötige Expertise, um sich zukunftssicher aufzustellen und die Anforderungen der Telematikinfrastruktur zu meistern. Erfahren Sie mehr über die Telematikinfrastruktur und bleiben Sie bestens informiert.


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