Juristische Beratung
Sobald Sie als ORTHEGROH-Mitglied dem Rechtshilfe-Service beigetreten sind, können Sie Ihren gesetzlich krankenversicherten Kunden Rechtsschutz gewähren.
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Rechtshilfe-Service: Ein deutlicher Vorteil, wenn es darum geht, abgelehnte Versorgungsansprüche Ihrer Kunden bei orthopädischen und technischen Hilfsmitteln vor dem Sozialgericht durchzusetzen; denn Ansprüche gegenüber den Kostenträgern können nur vom Versicherten geltend gemacht werden.
Juristische Beratung:
Die ORTHEGROH-Partner-Kanzleien beraten Sie und Ihre Kunden juristisch bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen sowie Kostenvoranschlägen und unterstützen bei Ihren Widerspruchsverfahren.
Ihr Service für Ihre Kunden:
Das bedeutet für Sie:
Durch den kostenlosen Beitritt Ihres Hauses zum ORTHEGROH Rechtshilfe-Service ist Ihr Kunde automatisch rechtsschutzversichert. Diese Rechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn Ihr Kunde keine Absicherung über eine eigene Rechtsschutzversicherung vorweisen kann.
Ihre Vorteile:
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Wir sind für Sie da:
Carina Kratz und Nathalie Schlachter
Tel.: 06633-183270
E-Mail: serviceleistungen@orthegroh.de